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06 April 2021

amarre
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Letzte Nachricht über die Ley de Costas:

Mit der Genehmigung des Deslinde werden die notariellen Urkunden der Anlegehäfen in den privaten Häfen schließlich ohne Probleme in das Eigentumsregister eingetragen!

Wenn Sie in den letzten 12 Jahren von einem dieser Anlegestellen gekauft, geerbt usw., können Sie sie nun in das Eigentumsregister eintragen lassen.

Alle anderen Menschen, die schon länger Eigentümer sind, haben nichts zu tun.

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